Regiestrationsgebühr für LiquidationsverfahrenFür die Registrierung der Forderung ist eine Gebühr - 1% des in Forint angegebenen Betrags der Forderung, aber mindestens 5.000,- HUF und höchstens 200.000,- HUF - auf das Gebührenkonto des Wirtschaftsamtes des das Liquidationsverfahren anordnenden Gerichtes unter Angabe des Schuldners und der Aktennummer des Beschlusses des das Liquidationsverfahren zu entrichten.
Das Gebührenkonto des Wirtschaftsamtes finden Sie hier. Eine weitere Voraussetzung der Registrierung des Gläubigeranspruchs ist, dass der
Gläubiger - neben der Anmeldung seiner Forderung beim Liquidator - 1% der Summe
der gegenüber dem Schuldner geltend zu machenden Forderung, aber mindestens 5000
HUF, höchstens 200 000 HUF auf das Gebührenkonto (Punkt 8) des Wirtschaftsamtes
des das Liquidationsverfahren anordnenden Gerichtes (Punkt 1) unter Angabe des
Schuldners und der Aktennummer (Punkt 2) des Beschlusses des das
Liquidationsverfahren anordnenden Gerichtes überweist, und dies beim Liquidator
nachweist |
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