| Regiestrationsgebühr für LiquidationsverfahrenFür die Registrierung der Forderung ist eine Gebühr - 1% des in Forint angegebenen Betrags der Forderung, aber mindestens 5.000,- HUF und höchstens 200.000,- HUF - auf das Gebührenkonto des Wirtschaftsamtes des das Liquidationsverfahren anordnenden Gerichtes unter Angabe des Schuldners und der Aktennummer des Beschlusses des das Liquidationsverfahren zu entrichten. 
 Das Gebührenkonto des Wirtschaftsamtes finden Sie hier. Eine weitere Voraussetzung der Registrierung des Gläubigeranspruchs ist, dass der  Gläubiger - neben der Anmeldung seiner Forderung beim Liquidator - 1% der Summe  der gegenüber dem Schuldner geltend zu machenden Forderung, aber mindestens 5000  HUF, höchstens 200 000 HUF auf das Gebührenkonto (Punkt 8) des Wirtschaftsamtes  des das Liquidationsverfahren anordnenden Gerichtes (Punkt 1) unter Angabe des  Schuldners und der Aktennummer (Punkt 2) des Beschlusses des das  Liquidationsverfahren anordnenden Gerichtes überweist, und dies beim Liquidator  nachweist | |
| INSOLV-Controll Válságkezelő Kft. 1222 Budapest, Toldi Miklós utca 7. Firmenbuchnummer: 01 09 992889 Postanschrift: 1450 Budapest, Pf.: 48/1. E-mail: info  insolvcontroll.hu |